Erinnerungen bewahren
Wie aus der Presse bekannt wurde, ist im vergangenen Jahr versehentlich das Grab des jüdischen Rechtsanwalts Emil Selig auf dem 2. Friedhof der Kirchengemeinde aufgelöst worden. Für diesen schwerwiegenden Fehler bittet die Kirchengemeinde Segeberg um Verzeihung.
Das hätte nicht passieren dürfen. Wir bedauern das sehr.
1934 hatte Emil Selig Suizid begangen. Schon 1963 hatte der damalige Kirchenvorstand beschlossen, das Grab zu erhalten. Leider ist nie ein Eintrag im Grabbuch erfolgt, so dass der Friedhofsverwaltung keine Informationen über die besondere Bedeutung des Grabes vorlagen.
Im Zuge dieser Ereignisse ist deutlich geworden, dass es auch keine Liste mit erhaltungswürdigen Gräbern von anderen für die Geschichte Segebergs historisch wichtigen Personen gibt.
Dieses Thema stand bereits auf der Tagesordnung des Friedhofsauschusses für Ende September, die aus aktuellem Anlass jetzt selbstverständlich auf die kommende Woche vorverlegt wird.
In der Sitzung wird es vor allem auch darum gehen, wie ein Gedenkstein für das Grab von Emil Selig und anderer jüdischer Mitbürger auf dem Friedhof gestaltet sein könnte. Dafür wird die Kirchengemeinde den Dialog mit der jüdischen Gemeinde und der Stadt Segeberg suchen.