
Der Kirchengemeinderat ist das Leitungsgremium einer Kirchengemeinde. Er setzt sich zusammen aus den 5 Pastor*innen und den 17 gewählten Mitgliedern.
Sie erreichen den Kirchengemeinderat über das Kirchenbüro. Vorsitzende ist Frau Dr. Kirsten Geißler.
Der Kirchengemeinderat (KGR) trägt die Verantwortung für die Gemeinde.
Die Mehrzahl der Mitglieder (zwei Drittel) macht das ehrenamtlich. Es sind Menschen mit ganz verschiedenen Fähigkeiten und aus unterschiedlichen Berufsfeldern.
Die sogenannten Hauptamtlichen sind die Pastor*innen der Kirchengemeinde.
Der KGR berät die Konzeption der Gottesdienstangebote, der Kinder-, Jugend- und Konfirmand*innen- und Senior*innenarbeit, kümmert sich um musikalische und diakonische Arbeit sowie Bildungsangebote.
Auch die Verwaltung der Finanzen und Liegenschaften und die Personalplanung ist Aufgabe des Kirchengemeinderates. Eine Amtsperiode dauert sechs Jahre.